Quelle: Botthof, A./ Bovenschulte, M., 2009, S. 55.
Aktueller Stand
Die eGK verfügt über einen Mikroprozessorchip durch welcher viel mehr Speichermöglichkeiten und Funktionen erlaubt werden. Die Funktionen der Karte sollen schrittweise eingeführt werden. Derzeit enthält die Karte auf der Vorderseite ein Lichtbild des Versicherten, welches vor der Gefahr der missbräuchlichen Nutzung schützen soll. Auf der Rückseite der Karte befindet sich ein Aufdruck der Europäischen Krankenversicherungskarte und ermöglicht somit auch eine medizinische Versorgung in der EU. Im Vergleich zur vergangenen Krankenversichertenkarte liefert die eGK folglich bis zu diesem Zeitpunkt nicht viel mehr Funktionen.
Zukünftige Pläne
Für die Zukunft sind jedoch das elektronisch Rezept und zusätzlich freiwillige Anwendungen geplant. Versicherte können hier ihre medizinischen Daten einsehen und entscheiden für wen sie verfügbar sind sowie welche Daten gespeichert oder gelöscht werden sollen (vgl. Schmücker, P., 2005). Zu den freiwilligen Anwendungen gehören unter anderem die Notfalldaten, Arzneimitteldokumentation, Patientenquittungen sowie Arztbriefe, die elektronisch erfasst werden und gemeinsam die elektronische Patientenakte ergeben. Auch an dieser Stelle sollen die Anwendungen schrittweise eingeführt werden.
Hindernisse
Ein großes Hindernis für die Umsetzung dabei sind die Bedenken rund um den Datenschutz. Die medizinischen Daten, die auf der elektronischen Patientenakte gespeichert werden sollen und womöglich für verschiedene Akteure zugänglich sind, zählen zu den personenbezogenen Daten und müssen geschützt werden. Eine Umsetzung der elektronischen Patientenakte könnte somit ein Verstoß gegen die Grundrechte zur Achtung der Privatsphäre eines deutschen Staatsbürgers abbilden.
Potentiale und Risiken der eGK
Quelle: Eigene Darstellung